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Spenden natürlicher Personen (gültig seit Januar 2026)

Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 6.600,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 13.200,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 3.300 € bzw. 6.600,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar.
Nach dieser Vorschrift ermäßigt sich die Einkommensteuer um maximal die Hälfte dieses Betrages.
Weitere 3.300 € bzw. 6.600,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach §10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.