Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte Gruppen (Schüler, Studenten, Arbeitslose) oder im Einzelfall entscheidet der zuständige Kreisverband.
Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte Gruppen (Schüler, Studenten, Arbeitslose) oder im Einzelfall entscheidet der zuständige Kreisverband.