Sprachförderung an Grundschulen beugt der Zuweisung an Förderschulen vor

Aller Sonntagsreden und Wahlversprechen, die den Willen nach gleichberechtigten Bildungschancen für alle Kinder verkünden, zum Trotz, lässt die rheinland-pfälzische Landesregierung besonders die Grundschullehrkräfte seit Jahren allein. Vor allem Schulen in sozialen Brennpunkten mit einem hohen Migrantenanteil unter der Schülerschaft müssen den Spagat zwischen adäquater Forderung leistungsstarker Kinder und zielgerichteter Förderung leistungsschwacher Kinder allein stemmen.

Die vehemente Forderung nach einer besseren personellen Ausstattung – hier sind in erster Linie ausreichend Lehrkräfte zum Teamteaching, Förderschullehrkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeint – verhallen fast schon traditionell ungehört. Stattdessen ziehen sich die Koalitionäre in Mainz mit vagen Formulierungen wie „erweitern“, „erhöhen“ und „aufstocken“ aus der Affäre. Und was passiert damit? An den einzelnen Schulen kommt davon nichts an.

Vielmehr stehen Grundschullehrkräfte vor der immensen Aufgabe, allein und möglichst frühzeitig entscheiden zu müssen, ob ein Kind mit Migrationshintergrund womöglich sonderpädagogischen Förderbedarf hat oder es sich bei seinen Lernschwierigkeiten „nur“ um sprachliche Defizite handelt. Nicht selten weist die Mehrheit der jungen Migrantinnen und Migranten in rheinland-pfälzischen Grundschulen eklatante Sprachdefizite auf, sodass sie nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Dies trifft gleichermaßen auf Kinder mit Migrationserfahrung wie auf jene mit Migrationshintergrund zu, die oftmals ohne jegliche Deutschkenntnisse eingeschult werden, obwohl ihre Familien seit Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland leben. Die Förderschulen im Land lehnen eine Überprüfung jener aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland zugezogener Kinder ab, sofern sie sich kürzer als zwei Jahre in Deutschland aufhalten. Für Grundschullehrkräfte ist es kaum möglich, fundiert herauszufinden, ob ein Kind aufgrund seines noch zu kurzen Aufenthalts in Deutschland und möglicherweise bildungsfernen familiären Umfelds keine oder kaum Fortschritte beim Spracherwerb macht oder ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Denn auch Kinder mit Migrationshintergrund weisen kognitive Defizite oder Teilleistungsschwächen wie beispielsweise Legasthenie und Dyskalkulie auf. Nicht selten ist also ein Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen gar nicht möglich! Diese Kinder verlieren durch die gängige Praxis zur sonderpädagogischen Überprüfung demnach wertvolle Zeit, u.U. volle zwei Jahre (!), in denen ihnen eine adäquate Förderung verwehrt bleibt.

Andererseits führt die de facto in den meisten Grundschulen und besonders in Brennpunktvierteln nicht oder nur unzureichend stattfindende Sprachförderung dazu, dass Kinder aufgrund sprachlicher Defizite vom Unterricht abgehängt und dadurch um ihre kognitive Entfaltung gebracht werden. Oftmals werden jene Schülerinnen und Schüler zu Leistungsverweigerern und/ oder Unterrichtsstörern, die letztlich in eine Förderschule kommen oder unser Bildungssystem ohne Schulabschluss verlassen.

Sowohl jenen Kindern, die aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, Deutschkenntnisse zu erwerben, als auch jenen, denen aufgrund unzureichender Sprachförderung massive Bildungsdefizite zugemutet werden, kann und muss durch intensive Sprachförderung in Kita und Grundschule begegnet werden!

An jede Grundschule gehört daher ein Sprachförderzentrum mit ausreichender personeller Ausstattung!

Die zu uns kommenden Kinder müssen sprachlich fit gemacht werden, bevor sie die Regelklassen besuchen! Nur so ist zu gewährleisten, dass sich alle Kinder gemäß ihrer Begabung und Neigung voll und erfolgreich entfalten können. Nur so ist zu gewährleisten, dass sie zu soliden Bildungsabschlüssen gelangen und somit zu erfolgreichen Berufsausbildungen und/ oder Studienabschlüssen befähigt werden.

Als Gesellschaft, die noch dazu ständig von Bildungsgerechtigkeit spricht, ist es unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass kein Kind, kein junger Mensch seiner Chancen in unserem Land beraubt wird, indem wir ihm durch unterlassene Sprachförderung eine erfolgreiche Bildungskarriere vorenthalten! Denn Bildung ist ein universelles Menschenrecht – unabhängig von jeder nationalen Zugehörigkeit. Sie zu ermöglichen, die Pflicht eines jeden Staates.

Anna-Carina Saneternik